Dienstleistung
Balkonkraftwerk – Förderung beantragen
Balkonkraftwerke sind eine innovative Lösung, um nachhaltige Energie direkt aus der Sonne zu gewinnen – und das ganz einfach von zu Hause aus. Diese kompakten Solaranlagen, die speziell für den Einsatz auf Balkonen, Terrassen oder kleinen Flächen entwickelt wurden, ermöglichen es jedem, auch ohne Zugang zu eigenen Dachflächen, zur Energiewende beizutragen. Balkonkraftwerke erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit, da sie eine einfache, kostengünstige und umweltfreundliche Möglichkeit bieten, den eigenen Stromverbrauch zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Um den Eislinger Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz zur Partizipation an der Energiewende zu geben, hat die Stadtverwaltung Eislingen 2025 erstmalig ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke auf den Weg gebracht. Auch im Jahr 2026 wird das Förderprogramm fortgeführt. Für diese Maßnahme werden insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses der Stadtverwaltung von 50,00 Euro pro installiertem Modul. Es werden bis zu zwei PV-Module je Antrag gefördert, was einer maximalen Fördersumme von 100 Euro pro Stecker-PV-Anlage entspricht.
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Klimaschutzmanager
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Balkonkraftwerk – Förderantrag
- Bezuschusst werden Anlagen, die ab dem 01.01.2026, gekauft und installiert wurden.
- Gefördert werden ausschließlich vollständige Anlagen und Anlagenbestandteile, die neu gekauft wurden. Die Förderung gebrauchter Module, Speicher oder Wechselrichter ist ausgeschlossen.
- Die Anlage weist eine Mindestwechselrichterleistung von mindestens 250 Watt und 800 Watt Wechselrichterleistung auf.
- Der Standort der geförderten Anlage muss innerhalb der Gemarkung der Stadt Eislingen liegen. Gefördert werden nur Anlagen, die in bewohnten Objekten installiert sind.
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, Eigentümer einer Wohnung oder Mieter in einem Wohngebäude auf Eislinger Gemarkung sind und ihren Hauptwohnsitz in Eislingen haben.
- Pro Haushalt bzw. Wohneinheit kann nur ein Förderantrag gestellt werden.
- Eigentümer mehrerer Wohnungen oder Gebäude dürfen nur einen Förderantrag für eine Wohneinheit bzw. für ein Gebäude stellen.
- Die Installation von Anlangen darf keinen Satzungen der Stadtverwaltung Eislingen widersprechen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sind.
- Bei Antragstellung aus einem Mietverhältnis oder als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine formlose schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters bzw. der WEG beizulegen.
- Antragsberechtigte Personen und Haushalte, die bereits im Förderjahr 2025 eine Zuwendung für ein Balkonkraftwerk im Rahmen dieses Programms erhalten haben, sind von einer Förderung im Förderjahr 2026 ausgeschlossen.
Die Antragsstellung ist rückwirkend, nach Kauf und Installation der Anlage sowie dem Vorliegen aller notwendigen Nachweise, durchzuführen. Eine Antragsstellung vor Kauf und Installation der Anlage sowie dem Vorliegen aller notwendigen Nachweise ist nicht möglich.
Der Antrag kann online gestellt werden (siehe "Formular & Online-Prozess"). Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Online-Formular auszufüllen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Hinweis zur Antragsstellung: Sobald Sie beim digitalen Antragsformular auf „Senden“ geklickt haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse.
Dem ausgefüllten Antragsformular sind noch folgende Nachweise beizulegen:
- Kopie des Originalrechnungsbelegs über den Kauf der Anlage inkl. Datum (Rechnung muss auf den/die Antragsteller/in ausgestellt sein)
- Zahlungsnachweis
- Nachweis der rechtlichen und normativen Zulässigkeit des Wechselrichters (z. B. Kopie des Produktdatenblatts der gekauften Anlage)
- Ein Foto der montierten Stecker-PV-Anlage (auf dem Foto müssen die Module und der Standort der Anlage eindeutig zu erkennen sein)
- Registrierungsnachweis der Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de)
- Schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder der WEG im Falle eines Mietverhältnisses oder als Mitglied einer WEG (einfache schriftlich formelle Bestätigung z.B. durch E-Mail/Schreiben)
- Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind: Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadtverwaltung Eislingen. Eine Förderung kann nur im Rahmen der für diesen Zweck bereitgestellten Haushaltsmittel und nur bei Vorliegen der genannten Fördervoraussetzungen im Haushaltsjahr 2026 bewilligt werden.
Die Stadtverwaltung entscheidet nach der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht. Die bewilligte Förderung kann ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn die Anlage nicht den Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht, der Antragsteller die erforderlichen Nachweise innerhalb der Frist nicht vorlegt oder der Zuschuss aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben gewährt wurde.
Die Stadtverwaltung übernimmt keine Haftung für eventuelle Konsequenzen oder Schäden, die durch die geförderte Maßnahme im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von geförderten Balkonkraftwerken entstehen. Eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ersetzt keine Bau- oder Betriebsgenehmigung.
Weitere kommunale Umweltförderprogramme finden Sie hier.