Dienstleistung

Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Pflanzliche Abfälle wie beispielsweise, Baum- und Heckenschnitt, Laub und Gras müssen grundsätzlich verwertet werden, d. h. sie müssen entweder zu den öffentlichen Abgabestellen gebracht werden oder auf dem eigenen Grundstück das Verrotten gewährleistet werden. Lediglich bei pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich anfallen, kann ausnahmsweise eine Verbrennung zulässig sein. Welche Voraussetzungen hierfür gelten, könnten Sie auf dem Merkblatt des Umweltschutzamts Göppingen nachlesen (siehe unten).

Die Verbrennung muss vorab beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Eislingen angezeigt werden. Dies kann telefonisch (07161 804-151 oder 07161 804-152) oder per E-Mail (ordnungsamt(at)eislingen.de) geschehen. Hierbei sind folgende Daten anzugeben:

  • Daten der anmeldenden Person: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer
  • Abbrennort
  • Abbrenntag und  Uhrzeit
^
Mitarbeiter
^
Datenschutzhinweis
^
Broschüre
^
Zugehörigkeit zu