Dienstleistung
Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Widerspruch gegen Übermittlung von Melderegisterdaten
Eintrag in einem Adressbuch
Sie müssen entweder persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen.
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Keine
keine
keine
- § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen