Dienstleistung
Grundbuch - Grundbuchausdruck beantragen
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie einen Grundbuchausdruck beantragen.
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse.
Um eine Abschrift oder einen Ausdruck aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Sie dieses glaubhaft darlegen. Im Zweifel müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen.
Zum Beispiel können Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks einen Antrag stellen. Auch als Gläubigerin oder Gläubiger können Sie eine Abschrift beantragen, wenn Sie die Zwangsvollstreckung betreiben wollen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an die Stadtverwaltung Eislingen: grundbucheinsicht@eislingen.de
Um eine Abschrift oder einen Ausdruck aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Sie dieses glaubhaft darlegen. Im Zweifel müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen.
Zum Beispiel können Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks einen Antrag stellen. Auch als Gläubigerin oder Gläubiger können Sie eine Abschrift beantragen, wenn Sie die Zwangsvollstreckung betreiben wollen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an die Stadtverwaltung Eislingen: grundbucheinsicht@eislingen.de
Erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch bei
- Frau Susanne Öhlschläger (Telefon: 07161/ 804-301)
- Frau Ursula Angele (Telefon: 07161 / 804-320)
Wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
- wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf
meist kurzfristig
Für diese Dienstleistung ist grundsätzlich das Grundbuchamt Ulm zuständig.
Die Stadt Eislingen/Fils hat für Ihre Bürgerinnen und Bürger den Service einer Einsichtsstelle eingerichtet. In dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen können Sie sich jederzeit an das Grundbuchamt Ulm wenden.
Für diese Dienstleistung ist grundsätzlich das Grundbuchamt Ulm zuständig.
Die Stadt Eislingen/Fils hat für Ihre Bürgerinnen und Bürger den Service einer Einsichtsstelle eingerichtet. In dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen können Sie sich jederzeit an das Grundbuchamt Ulm wenden.
- einfacher/unbeglaubigter Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 10,00
- amtlicher/beglaubigter Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 20,00