Dienstleistung

Grundbuch - Grundbuchausdruck beantragen

Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie einen Grundbuchausdruck beantragen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an  grundbucheinsicht(at)eislingen.de oder kontaktieren uns telefonisch unter der Nummer 07161 804-323.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse.
Um eine Abschrift oder einen Ausdruck aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Sie dieses glaubhaft darlegen. Im Zweifel müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen.
Zum Beispiel können Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks einen Antrag stellen. Auch als Gläubigerin oder Gläubiger können Sie eine Abschrift beantragen, wenn Sie die Zwangsvollstreckung betreiben wollen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an die Stadtverwaltung Eislingen: grundbucheinsicht(at)eislingen.de

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Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch.

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Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin sind:

  • Personalausweis oder Reisepass

Wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind:

  • Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
  • wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf
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Frist/Dauer

Wir bearbeiten Ihre Anfrage so zügig wie möglich. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen. Unter Umständen kann sich die Bearbeitung verzögern. Planen Sie deshalb bitte eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen ein.

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Kosten/Leistung
  • einfacher/unbeglaubigter Ausdruck aus dem Grundbuch: 10,00 Euro
  • amtlicher/beglaubigter Ausdruck aus dem Grundbuch: 20,00 Euro
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Sonstiges
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Zugehörigkeit zu