Dienstleistung

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Einzelheiten und Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung ist bei der Stadt Eislingen in der örtlichen Hundesteuersatzungen geregelt (z.B. Rettungshunde und Hunde zum Schutz und der Hilfe von blinden, tauben oder sonst hilfebedürftigen Personen).

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Bei Fragen zur Steuerermäßigung wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

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Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

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Kosten/Leistung

Keine

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Rechtsgrundlage
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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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