Dienstleistung

Kostenerstattungsbeiträge für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen

Bei Bauvorhaben werden Flächen versiegelt. Dafür muss ein naturschutzrechtlicher Ausgleich geschaffen werden. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern und ist im Baugesetzbuch § 135 a verankert.

Die Stadt Eislingen führt diese naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Bauherren durch und erhebt dafür Kostenbeiträge aufgrund der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen.
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