Dienstleistung
Kostenerstattungsbeiträge für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
Bei Bauvorhaben werden Flächen versiegelt. Dafür muss ein naturschutzrechtlicher Ausgleich geschaffen werden. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern und ist im Baugesetzbuch § 135 a verankert.
Die Stadt Eislingen führt diese naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Bauherren durch und erhebt dafür Kostenbeiträge aufgrund der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen.
Die Stadt Eislingen führt diese naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Bauherren durch und erhebt dafür Kostenbeiträge aufgrund der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen.