Kindertagespflege
Kindertagespflege (oder auch nur kurz Tagespflege) bezeichnet die zeitweilige Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater) im Alter von 0 - 14 Jahren.
Die Stadt Eislingen kooperiert eng mit dem Verein Tagesmütter Göppingen e. V.. In allen Fragen der Kindertagespflege werden Sie vom Tagesmütterverein gerne beraten (Kontaktdaten und weitere Informationen im Internet unter www.tagesmuetter-gp.de).
Die Kindertagespflege wird nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson entweder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (in der Regel der Eltern) oder im Haushalt oder anderen geeigneten Räumen der Tagesmutter/des Tagesvaters geleistet.
Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.
Die Stadt Eislingen kooperiert eng mit dem Verein Tagesmütter Göppingen e. V.. In allen Fragen der Kindertagespflege werden Sie vom Tagesmütterverein gerne beraten (Kontaktdaten und weitere Informationen im Internet unter www.tagesmuetter-gp.de).
Die Kindertagespflege wird nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson entweder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (in der Regel der Eltern) oder im Haushalt oder anderen geeigneten Räumen der Tagesmutter/des Tagesvaters geleistet.
Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.
Weitere Informationen
Wenn Eltern ihre Kinder in einer Tagespflege betreuen lassen, haben sie grundsätzlich Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe (§§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII in Verbindung mit § 90 Sozialgesetzbuch VIII). Der Antrag ist beim Kreisjugendamt Göppingen (Landratsamt) zu stellen. Diese Jugendhilfe ist vorrangig.
Zum Herunterladen: Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe (Link)
Nachrangig zu dieser Hilfe können die Eltern bei der Stadtverwaltung Eislingen einen Antrag auf finanzielle Beteiligung an den Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahren in einer Tagespflege stellen.
Zum Herunterladen: Antrag auf finanzielle Beteiligung an Betreuungskosten (pdf)
Zum Herunterladen: Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe (Link)
Nachrangig zu dieser Hilfe können die Eltern bei der Stadtverwaltung Eislingen einen Antrag auf finanzielle Beteiligung an den Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahren in einer Tagespflege stellen.
Zum Herunterladen: Antrag auf finanzielle Beteiligung an Betreuungskosten (pdf)
Die Differenz des berechneten Eigenanteils der wirtschaftlichen Jugendhilfe, die bei der Betreuung eines Kindes in Tagespflege gegenüber einem vergleichbaren Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung entsteht, wird von der Stadt Eislingen auf Antrag übernommen.
Für die Berechnung des Differenzbetrages werden die vom Gemeinderat Eislingen festgesetzten Kita-Gebühren für die Benutzung der Tageseinrichtungen zugrunde gelegt. Werden die Betreuungskosten komplett vom Kreisjugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) übernommen, erhalten die Eltern von der Stadt Eislingen keinen Zuschuss.
Die Kostenbeteiligung der Stadt Eislingen zur Tagespflege erhalten nur Eltern oder Sorgeberechtigte, die zusammen mit dem betreuten Kind ihren Hauptwohnsitz in Eislingen haben.
Zuschussfähig ist nur die Betreuung durch eine Tagespflegeperson, die über eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügt und im Rahmen ihrer Mitgliedschaft vom Tagesmütterverein Göppingen e. V. beaufsichtigt wird.
Damit der Zuschuss der Stadt Eislingen an die Eltern ausbezahlt werden kann, sind monatliche Nachweise der Begleichung des Eigenanteils an das Kreisjugendamt erforderlich. Der Anteil wird nach Antragstellung den Eltern monatlich rückwirkend ausgezahlt.
Für die Berechnung des Differenzbetrages werden die vom Gemeinderat Eislingen festgesetzten Kita-Gebühren für die Benutzung der Tageseinrichtungen zugrunde gelegt. Werden die Betreuungskosten komplett vom Kreisjugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) übernommen, erhalten die Eltern von der Stadt Eislingen keinen Zuschuss.
Die Kostenbeteiligung der Stadt Eislingen zur Tagespflege erhalten nur Eltern oder Sorgeberechtigte, die zusammen mit dem betreuten Kind ihren Hauptwohnsitz in Eislingen haben.
Zuschussfähig ist nur die Betreuung durch eine Tagespflegeperson, die über eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügt und im Rahmen ihrer Mitgliedschaft vom Tagesmütterverein Göppingen e. V. beaufsichtigt wird.
Damit der Zuschuss der Stadt Eislingen an die Eltern ausbezahlt werden kann, sind monatliche Nachweise der Begleichung des Eigenanteils an das Kreisjugendamt erforderlich. Der Anteil wird nach Antragstellung den Eltern monatlich rückwirkend ausgezahlt.
Tagesmütter Göppingen e.V .
Ziegelstraße 35 (am Rosenplatz)73033 Göppingen
Telefon: 07161 / 96331-0
E-Mail: info@tmv-gp.de
Internet: www.tagesmuetter-gp.de
Zum Herunterladen: Flyer des Tagesmütter-Vereins Göppingen (pdf)
Kindertagespflege "Elfenkinder"
Öschstraße 2373054 Eislingen
Frau Silvia Weber Telefon: 0170/5250353 |
Frau Daniela Roß Telefon: 0177/7985027 |
Internet: www.kindertagespflege-elfenkinder.jimdosite.com
Kindertagespflege "Wunderland"
Poststraße 13573054 Eislingen
Frau Hatice Kivici Telefon: 0157 / 30716511 |
Frau Andrea Ruf Telefon: 0157 / 30716511 |