Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Eislingen/Fils ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für eislingen.de, feuerwehr-eislingen.de und stadthalle-eislingen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Absätze sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
- Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet
- Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend.
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von den oben genannten Webseiten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Tastaturbedienbarkeit ist nicht durchgehend gewährleistet.
b) Unverhältnismäßige Belastung:
- Einige PDF-Dokumente auf dieser Website sind noch nicht vollständig barrierefrei. Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung sämtlicher betroffener PDF-Dokumente würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften darstellen. Neue Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei veröffentlicht.
Sollten Sie Inhalte aus einem nicht barrierefreien Dokument benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen die Informationen auf Anfrage in einer geeigneten barrierefreien Form zur Verfügung.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.08.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.06.2026 überprüft.
Die genannten Einschränkungen wurden unter anderem im Rahmen einer aktuellen Prüfung der digitalen Barrierefreiheit am 28.05.2026 identifiziert. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung bzw. sind für die nächsten Weiterentwicklungszyklen im Jahr 2027 eingeplant.
4. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Kontakt:
Stadtverwaltung Eislingen/Fils
Schlossplatz 1
73054 Eislingen/Fils
Telefon: 07161 804-140
E-Mail: pressestelle(at)eislingen.de
Alternativ können Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns aufnehmen.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung (at) barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.