Datenschutzinformation


Datenschutzerklärung zum Bewerbungsmanagement gemäß Art. 13 DSGVO


Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Stadtverwaltung Eislingen/Fils
Oberbürgermeister
Klaus Heininger
Schlossplatz 1
73054 Eislingen/Fils
Telefon: 07161 / 804-0
E-Mail: stadtinfo(at)eislingen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzbeauftragten erreichen sie unter folgender Adresse:  
E-Mail:  datenschutz(at)eislingen.de


Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung im Rahmen des Aus- wahlverfahrens zur Begründung eines Beaten-/ Beschäftigten-/ Praktikantenverhältnisses ist § 14 BDSG
i.V.m. Art. 88 DSGVO.


Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen sowie die Personalvertretung.

Speicherdauer

Ihre Personenbezogene Daten/ Bewerbungsunterlagen werden zwei Monate nach dem Zugang der Ab- lehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen er- forderlich ist.

Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder ein Recht auf Wiederspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertrag barkeit (Art. 20 DSGVO) zu.

Nähere Informationen zum Recht auf Auskunft sowie zum Recht auf Löschung finden Sie hier:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/02/DSK-Kurzpapier-6- Auskunftsrecht.pdf

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uplo- ads/2017/08/DSK_KPNr_11_Recht-auf-Vergessenwerden.pdf

Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde LfDI Baden-Württemberg zu.


Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Aus- wahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungs- unterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/ der Stelle zur Folge ha- ben. Für den LfDI BW ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.