Nutzunsbedingungen

Die Vergabe erfolgt stunden- oder auch tageweise. Das Rad kann ausschließlich während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses abgeholt und zurückgebracht werden. Am Tag der Abholung muss ein Nutzungsvertrag (siehe rechte Infospalte) unterschrieben werden.

Vergabe

  • Das Tandem-E-Bike steht allen Eislinger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
  • Es kann nach Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) kostenlos genutzt und während der allgemeinen Sprechzeiten des Rathauses abgeholt und zurück gebracht werden. Allerdings muss ein Pfand in Höhe von 100,00 € hinterlegt werden.
  • Bei der Reservierung muss der Rückgabetermin (Maximaldauer: in der Regel 1 Woche) verbindlich angegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns vor, das Tandem-E-Bike nicht erneut zu vergeben.
  • Minderjährige dürfen das Tandem-E-Bike nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten nutzen. Sollte aufgrund des Alters oder der Größe der ordnungsmäße Umgang mit dem Tandem-E-Bike fraglich sein, kann die Vergabe abgelehnt werden.
  • Folgendes Zubehör wird mit vergeben: Fahrradschloss, Schlüssel und Akku-Ladegerät. Zudem wird das Tragen eines Fahrradhelmes empfohlen. Bei Bedarf können zwei Fahrradhelme ausgeliehen werden.

Nutzung

  • Bei Bedarf kann eine kurze Einweisung in die Bedienung des Tandem-E-Bikes erfolgen.
  • Die maximale Belastung des Tandem-E-Bikes von 240 kg darf nicht überschritten werden.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, das Tandem-E-Bike bei Unterbrechungen ordnungsgemäß abzuschließen.
  • Bei mehrtägiger Nutzung, zum Beispiel über das Wochenende, muss gewährleistet sein, dass das Tandem-E-Bike sicher untergestellt und zur Vorbeugung von Schäden der Akku entfernt wird.
  • Das Tandem-E-Bike entspricht der Straßenverkehrsordnung und wird regelmäßig gewartet. Es wird in fahrbereitem, verkehrssicherem und optisch einwandfreiem Zustand an den Nutzer übergeben.
  • Das Tandem-E-Bike darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
 

Haftung

  • Der Nutzer ist verpflichtet, das Rad in technisch und optisch einwandfreiem Zustand zurückzugeben oder Schäden unverzüglich der Stadtverwaltung Eislingen zu melden.
  • Für Beschädigungen oder Verlust des Tandem-E-Bikes oder dem Zubehör haftet der Unterzeichner in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich der Nebenkosten. Dies gilt auch, wenn das Rad unerlaubt anderen Personen überlassen wurde.
  • Der Nutzer fährt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Es wird keine Haftung übernommen für vom Nutzer verursachte Unfälle und Schäden. Dasselbe gilt für Personenschäden.
  • Da der Unterzeichner für Schäden haftet, die am Rad selbst oder während der Nutzung des Rades entstehen, sollte der Unterzeichner unbedingt eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzen. Es wird empfohlen sich im Vorfeld bei der eigenen Haftpflichtversicherung nach ausreichendem Versicherungsschutz zu erkundigen.