Fundsachen
Bei der Meldebehörde werden Fundsachen entgegengenommen und aufbewahrt.
Als Finder müssen Sie einen Fund, der mehr als 10 Euro wert ist, unverzüglich anzeigen. Sie können die Fundsache selbst verwahren (Anzeigepflicht besteht trotzdem), oder beim Fundbüro abgeben.
Vor Ablauf von 6 Monaten erwerben Sie kein Eigentum an der Fundsache. Als Finder haben Sie jedoch die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr zurück zu bekommen. Sie werden nach Ablauf der Frist schriftlich informiert.
Finderlohn
Der gesetzliche Finderlohn (§ 971 BGB) beträgt bei Sachen
- bis zu einem Wert von 500 Euro 5% des Wertes
- über einem Wert von 500 Euro 5% des Wertes zuzüglich 3% vom Mehrwert.
Abweichend davon beträgt der Finderlohn bei Fundsachen, die in Behördenräumen gefunden werden:
- bis zu einem Wert von 50 Euro kein Finderlohn
- ab einem Wert von 50 Euro die Hälfte des o.g. Betrags
§§ 965 - 984 BGB
Fundfahrräder werden beim Bauhof der Stadt Eislingen/Fils verwahrt und verwaltet.
Zu den Fundtieren
Im Zeitraum 15.07.2010 – 25.08.2010 abgegebene Fundsachen:
2 Armbanduhren
diverse Schlüssel