Das Rathaus

Fundsachen

Bei der Meldebehörde werden Fundsachen entgegengenommen und aufbewahrt.

Als Finder müssen Sie einen Fund, der mehr als 10 Euro wert ist, unverzüglich anzeigen. Sie können die Fundsache selbst verwahren (Anzeigepflicht besteht trotzdem), oder beim Fundbüro abgeben.

Vor Ablauf von 6 Monaten erwerben Sie kein Eigentum an der Fundsache. Als Finder haben Sie jedoch die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr zurück zu bekommen. Sie werden nach Ablauf der Frist schriftlich informiert.

Finderlohn

Der gesetzliche Finderlohn (§ 971 BGB) beträgt bei Sachen

  • bis zu einem Wert von 500 Euro 5% des Wertes
  • über einem Wert von 500 Euro 5% des Wertes zuzüglich 3% vom Mehrwert.

Abweichend davon beträgt der Finderlohn bei Fundsachen, die in Behördenräumen gefunden werden:

  • bis zu einem Wert von 50 Euro kein Finderlohn
  • ab einem Wert von 50 Euro die Hälfte des o.g. Betrags
Team
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Team
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu
Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

§§ 965 - 984 BGB

weitere Hinweise
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weitere Hinweise

Fundfahrräder werden beim Bauhof der Stadt Eislingen/Fils verwahrt und verwaltet.


Zu den Fundtieren


Im Zeitraum 15.07.2010 – 25.08.2010 abgegebene Fundsachen:

2 Armbanduhren

diverse Schlüssel
Formular
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